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Warm-up zum Thema VBG-Versicherung

warm-up

Freiwillige Ehrenamtsversicherung - ehrenamtlich Tätige im gemeinnützigen Verein können auf freiwilliger Basis den Unfallversicherungsschutz bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) vertraglich begründen.

Unter den Schutz gestellt werden können die gewählten und beauftragten Ehrenamtsträger*innen im Verein, die Mitglieder des Vorstandes, Abteilungsleiter*innen und weitere Wahl- und Satzungsämter aber auch Ehrenamtliche, die im Auftrag oder mit Einwilligung des Vorstandes bestimmte Aufgaben übernehmen, die nicht in der Satzung des Vereins verankert sein müssen. Die Anmeldung läuft über den Landessportbund. Weitere Informationen, insbesondere zum Umfang des Versicherungsschutzes und zur Beitragshöhe, geben Jens Dümmler von der VBG und Anke Schiller-Mönch vom LSB im Rahmen des Online-Vereinstalks Warm-Up am 2. April, 19 Uhr.

 

Spruch des Monats April

"Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben."

- Maurice Maeterlinck -

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