Ehrenordnung des KSB Hildburghausen e.V.
Beschluss des Kreissporttages vom 12.05.2006
§ 1 Verleihung von Auszeichnungen
In Anerkennung besonderer Verdienste um die Förderung des Sports verleiht der Kreissportbund Hildburghausen
- die Ehrenplakette mit Urkunde
- die Ehrenurkunde mit Ehrenwimpel des KSB Hildburghausen
- die Ehrenurkunde mit Ehrenpreis des KSB Hildburghausen
Die Auszeichnungen können für verdienstvolle Tätigkeiten im Sport und seinen Mitgliedsvereinen, Kreisfachausschüssen verliehen werden. Die Verleihung erfolgt auf Beschluss des Vorstandes des Kreissportbundes Hildburghausen.
§ 2 Formen der Ehrungen
Es werden verliehen an:
2.1. Einzelpersonen
Die Ehrenplakette mit Urkunde für langjährige mindestens 5-jährige verdientsvolle Tätigkeit für den Sport im Landkreis Hildburghausen. Die Verleihung der Ehrenplakette ist Voraussetzung für eine Ehrung im Rahmen der Ehrenordnung des LSB Thüringen.
2.2. Vereine / Verbände / Einrichtungen
Die Ehrenurkunde mit Ehrenwimpel des KSB Hildburghausen wird für hervorragende Leistungen bei der Entwicklung und Förderung des Sports im Landkreis Hildburghausen verliehen.
2.3. Förderer und Sponsoren
Die Ehrenurkunde mit Ehrenpreis wird für hervorragende und beispielgebende Hilfe und Unterstützung des Sports im Landkreis Hildburghausen verliehen.
§ 3 Ausführungsbestimmungen
Antragsberechtigt sind die Mitgliedsvereine- und verbände des KSB Hildburghausen e.V.. Für die Anträge sind die entsprechenden Vordrucke zu verwenden (siehe Anlage) und mindestens 6 Wochen vor dem Auszeichnungstermin beim KSB Hildburghausen (Geschäftsstelle) einzureichen.
Der Vorstand des KSB Hildburghausen kann auf der Grundlage dieser Ehrenordnung eigene Vorschläge unterbreiten.
§ 4 Aberkennung von Ehrungen
Der Vorstand des KSB Hildburghausen kann Ehrungen durch Beschluss wieder aberkennen, wenn ihre Träger rechtswirksam aus dem KSB Hildburghausen ausgeschlossen werden.
§ 5 Inkrafttreten
Die Ehrenordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung am 12.05.2006 in Kraft.
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