Kreissportbund Hildburghausen e.V.

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Home News - Archiv Archiv 2020 Masernschutzgesetz

Masernschutzgesetz

Seit dem 01. März ist in Deutschland das Masernschutzgesetz in Kraft. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche vor der Ansteckung mit Masern zu schützen. Hier besteht eine Nachweispflicht für alle ehrenamtlich- und hauptamtlich Tätigen sowie Freiwilligendienstleistende, die an Schulen oder Kindertagesstätten Angebote machen. Das heißt, dass auch Sportvereine, die Kooperationen Kindergarten-Sportverein oder Schule-Sportverein anbieten zum Nachweis der Immunität verpflichtet sind.

Für eigene Veranstaltungen der Sportvereine, Trainingsbetrieb und Ferienfahrten ist kein Nachweis erforderlich. Alle wichtigen Informationen und die Möglichkeiten des Nachweises können Sie hier nachlesen.

 

Spruch des Monats April

"Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben."

- Maurice Maeterlinck -

Sportvereine

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Jahresplan 2025

Hier die Jahresplanung des KSB für das Jahr 2025.

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