Grundsteuerreform
In diesem Jahr wird eine neue Grundsteuerreform eingeführt, die auch Sportvereine betrifft. Denn bis zum 31. Oktober 2022 müssen alle Grundstücke, Gebäude und Wohnungen neu bewertet werden, dies gilt auch für Sportvereine die im Besitz jener sind. Der neue Grundsteuerwert ersetzt den alten Einheitswert und wird in Thüringen durch das sogenannte Bundesmodell errechnet. Die Daten müssen in der Steuererklärung erfasst werden. Notwendige Angabe sind Lage des Grundstücks, Gemarkung, Grundbuchblatt, Bodenrichtwert, Baujahr, etc.
Die Erfassung und Übermittlung an das Finanzamt sind ab dem 1. Juli 2022 möglich und bis zum 31. Oktober nötig. Die Erfassung der Daten ist ausschließlich Online möglich unter www.elster.de. Vereine, die Grundstücke ganz oder Teilweise für steuerbegünstigte Zwecke nutzen, können im Rahmen der Erklärung eine Grundsteuerbefreiung beantragen. Da das Zeitfenster klein ist, wird empfohlen bereits vor dem 1. Juli 2022 Daten zum Grundstück zusammenzustellen und die Erklärung vorzubereiten.< Zurück | Weiter > |
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