2 Millionen Neustartbonus
Thüringer Sportvereine erhalten einen Neustartbonus in Höhe von zwei Millionen Euro. Die erstmals in dieser Form überreichte Förderung soll die 3.286 Vereine dabei unterstützen den negativen Folgen nach der Pandemie entgegenzuwirken, um vielfältige Sportangebote unterbreiten zu können, neue Vereinsmitglieder zu gewinnen und somit die Bevölkerung wieder zu mehr Bewegung zu aktivieren.
Der Landessportbund Thüringen hatte sich lange für diese Vereinsförderung gegenüber der Landespolitik stark gemacht. Trotz Einstellung der Mittel im Landeshaushalt kam es aufgrund der Globalen Minderausgabe immer wieder zu Verzögerungen. Nun gab das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport den Millionen-Zuschuss frei und Minister Helmut Holter hat den entsprechenden Zuwendungsbescheid unterzeichnet. Damit ist das Antragsverfahren für die Sportvereine gestartet.
Wer wird gefördert?
Die einmalige Förderung können alle zuwendungsfähigen Mitgliedsvereine beantragen – je nach Mitgliederanzahl (Stichtag Bestandserhebung 01.01.2022) erfolgt eine Staffelung der Förderhöhe.
Anzahl Mitglieder im Verein: einmalige Fördersumme:
- >2000: 15.000 €
- 1501-2000: 10.000 €
- 1001-1500: 7.500 €
- 751-1500: 5.000 €
- 501-750: 3.500 €
- 251-500: 2.000 €
- 101-250: 1.000 €
- 51-100: 500 €
- 0-50: 200 €
Bei der Festlegung der Förderhöhen wurde bedacht, dass es Vereine gibt, welche aufgrund fehlender Fördervoraussetzungen, wie z.B. fehlender Freistellungsbescheide, Mitgliedsbeitragsschulden, fehlenden Fachverbandszugehörigkeiten, etc., keinen Anspruch auf eine Förderung haben. Das Budget soll aber vollständig ausgeschöpft werden.
Was wird gefördert?
Der Neustartbonus fördert verschiedene allgemeine Vereinsaktivitäten wie die Anschaffung von Sportgeräten und -materialien, Kosten bei der Durchführung des Trainings- und Wettkampbetriebs sowie Aufwandsentschädigungen und Honorare von ehrenamtlichen Übungsleiter*innen und Trainer*innen. Denn auch strukturell haben die Vereine aktuelle Herausforderungen zu bestehen – etwa bei der Bindung und Gewinnung von Ehrenamtlichen.
Wie erfolgt die Beantragung?
Das Verfahren für diesen Neustartbonus kommt dem Verwaltungsaufwand aus dem Projekt „Vereinsförderung“ gleich und besteht aus Antragsstellung, Zuwendungsbewilligung und einfachem Verwendungsnachweis.
Der Antrag muss im Original beim jeweiligen Kreis- und Stadtsportbund eingereicht werden. Der Maßnahmezeitraum für geförderte Ausgaben ist der 9. Juni 2022 bis 31. Dezember 2022. Es werden nur Ausgaben in diesem Zeitraum anerkannt. Die Zuwendung liegt bei maximal 80 Prozent der Gesamtkosten, der Eigenanteil beträgt daher 20 Prozent. Fördermittel müssen 8 Wochen nach Erhalt ausgegeben sein. Eine weitere Förderung aus Landesmitteln für denselben Zweck ist ausgeschlossen. Die entsprechenden Zuwendungsmitteilungen werden ab Oktober 2022 an die Sportvereine versendet. Bis Februar 2023 muss ein Verwendungsnachweis erfolgen.
Die Beantragung muss bis zum 31. August 2022 erfolgen. Alle weiteren Informationen sowie die Anträge finden Sie hier.
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