Finanzielle Unterstützung der Sportvereine – dritter Teil
Über die Förderung der Kooperationsmaßnahmen im Schuljahr 2020/21 haben wir bereits berichtet. (siehe Homepage des KSB vom 2. März 2021) Nun kennen wir auch die Summe der finanziellen Mittel.
Für die Unterstützung von Projekten im Bereich der Sportvereine mit Kindergärten und den verschiedenen Schulformen werden Fördermittel in Höhe von 22.300 EUR bereitgestellt. Dies sind 5.300 Euro mehr als im letzten Schuljahr.
Insgesamt 42 Kooperationen mit Kindertageseinrichtungen sowie 98 Maßnahmen mit Schulen des Landkreises werden von diesen Mitteln profitieren. Es gibt somit im Geschäftsgebiet des Kreissportbundes Hildburghausen insgesamt 140 – dies sind drei mehr als im Vorjahr - Kooperationsvereinbarungen der Sportvereine mit Kindergärten und Schulen. Hier bieten die Vereine regelmäßig Sportangebote an. Wir hoffen sehr, dass die Kooperationen – wie zuletzt bis Ende Oktober - bald wieder durchgeführt werden können.
In die Sportkooperationen sind insgesamt 1.417 Kinder und Jugendliche eingebunden. Von den 40 Kita-Einrichtungen des Landkreises sind mit 27 Kindertagestätten etwa zwei Drittel in Kooperationsmaßnahmen sportlich unterwegs.
Auf Ebene des Landessportbundes (LSB) Thüringen sieht es wie folgt aus:
Trotz der langfristigen Corona-Einschränkungen wurden seit September 2020 exakt 1.495 Vereinbarungen zwischen Sportvereinen mit Kindergärten und Schulen abgeschlossen, ein tolles Ergebnis. Die zusätzlich entstandenen Sport- und Bewegungsangebote können mehr als 18.000 Kinder und Jugendliche in Thüringen nutzen, sobald der Sportbetrieb wieder geöffnet ist.
Durch die gemeinsame Förderung seitens des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport mit 180.000 Euro und des LSB mit 105.000 Euro können somit in diesem Jahr insgesamt 285.000 Euro an die Sportvereine als Zuwendung vergeben werden. In Umsetzung der Ausschreibung „Kooperationen Kindergarten-Sportverein und Schule-Sportverein 2020/2021“ wurden die Gesamtbudgets für die jeweiligen Kreis- und Stadtsportbünde festgelegt. Die Zuwendungen überweist der LSB nach Rücksendung der Zuwendungsverträge ab Mai 2021.
< Zurück | Weiter > |
---|