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Home News - Archiv Archiv 2021 Kooperationsvereinbarungen bis 30. November einreichen

Kooperationsvereinbarungen bis 30. November einreichen

Kooperationen von Sportvereinen mit Kindergärten, Grundschulen, Gemeinschaftsschulen, Gesamtschulen und Förderzentren erhalten 300 Euro je Kooperation. Kooperationen zwischen Sportvereinen und Regelschulen, Gymnasien beziehungsweise berufsbildenden Schulen werden mit 150 Euro gefördert. Das Budget stellt das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zur Verfügung.

Um die Förderung zu beantragen müssen die entsprechenden Kooperationsanträge durch die Sportvereine bis zum 30. November 2021 ausschließlich über das Vereinsportal „unser-sportverein.net“ gestellt werden. Aus diesen generiert sich der Kooperationsvertrag, der ausgedruckt und bis zum 15. Dezember unterschrieben beim jeweils zuständigen Kreis- und Stadtsportbund eingegangen sein muss. Die bisher bekannten Antragsformulare über die LSB-Homepage können nicht mehr verwendet werden. Alternativ gibt es die Möglichkeit, Kooperationen auch über das Budget der jeweiligen Schulen abzurechnen.

Die beiden Förderungen über das Schulbudget beziehungsweise über die Kooperation KITA-Schule-Sportverein schließen sich jedoch gegenseitig aus. Informationen dazu können die jeweiligen kooperierenden Schulen oder LSB-Referentin Anette Weidensee telefonisch unter 0361 34054-36 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. geben.

 

Spruch des Monats April

"Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben."

- Maurice Maeterlinck -

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