Kreissportbund Hildburghausen e.V.

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Home News - Archiv Archiv 2021 Corona-Verschärfungen für Thüringen 11/2021

Corona-Verschärfungen für Thüringen

Im Einzelnen gilt für den organisierten Sportbetrieb:

2G (Nachweis des entsprechenden Status: Geimpft oder Genesen):

  • für alle Erwachsenen, die im Amateurbereich im Freien am Trainings- und Wettkampbetrieb des organisierten Sports teilnehmen

2G+ (Nachweis des entsprechenden Status: Geimpft oder Genesen und Nachweis eines negativen Testergebnisses auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 per Antigenschnelltest, PCR-Test oder Test mit einem alternativen Nukleinsäure-Amplifikationsverfahren)

  • für alle Erwachsenen, die im Amateurbereich in geschlossenen Räumen am Trainings- und Wettkampbetrieb des organisierten Sports teilnehmen

Im Fall der Durchführung eines Selbsttests muss dieser durch die sich selbst testende Person vor Ort unter Beobachtung von Mitarbeitern oder von beauftragten Personen von Einrichtungen, Veranstaltern, anbietenden Personen oder Dienstleistern durchgeführt werden.

2G+ gilt derzeit auch für Übungsleiter im Kinder- und Jugendbereich sowie Kader-/Profisportler.

3G (Nachweis des entsprechenden Status: Geimpft, Genesen oder Getestet per Antigen-Schnelltest):

  • Kinder und Jugendliche in Training und Wettkampf, die bereits eingeschult worden sind, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Regelmäßige Schultests gelten, wie in allen anderen gesellschaftlichen Bereichen auch, als Testnachweis. Kinder und Jugendliche ohne Schultestnachweis müssen einen anderen 3G-Nachweis erbringen.

Kein Nachweis erforderlich:

  • Kinder, die noch nicht eingeschult worden sind und keine Covid-19-Symptome haben

Stets verpflichtend ist ein Infektionsschutzkonzept sowie Kontaktpersonennachverfolgung.

Schwimmhallen und Bäder sind geschlossen.

Ausnahmen:

  • Schulsport und organisierter Kinder- und Jugendsport
  • Medizinisch notwenige Rehabilitationsangebote

Sportveranstaltungen mit Zuschauern werden wie bisher in der Sonderverordnung geregelt (innen: 2G, max. 500 Personen; außen: 2G, max. 1.000 Personen).

 

Spruch des Monats April

"Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben."

- Maurice Maeterlinck -

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