Kreissportbund Hildburghausen e.V.

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Gemeinnützigkeit der Sportvereine - Freistellungsbescheide

Jeder Sportverein muss einen gültigen Freistellungsbescheid zum Nachweis seiner Gemeinnützigkeit beim KSB/LSB vorlegen. Angaben zum Freistellungsbescheid sind insbesondere wichtig für die Erhaltung der weiteren Mitgliedschaft im Landessportbund und die Bewertung der Förderfähigkeit. Beachten Sie bitte, dass für die Förderung 2017 uns ein Bescheid vorliegen muss, der nicht älter als drei Jahre (Ausstellungsdatum des Bescheids aktueller als der 01.01.2014) ist.

Bei Fragen zur Freistellung können Sie sich unter 03685/701636 oder Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. an uns wenden.

 

Spruch des Monats April

"Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben."

- Maurice Maeterlinck -

Sportvereine

Die Erreichbarkeit der Sportvereine finden Sie hier.

Jahresplan 2025

Hier die Jahresplanung des KSB für das Jahr 2025.

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